"Eckersweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Baumholder an. Eckersweiler ist die südlichste Gemeinde des Landkreises." [3]
"Der Truppenübungsplatz Baumholder ist ein militärisches Übungsgelände in Rheinland-Pfalz. Der Übungsplatz wird von der Bundeswehr verwaltet und gehört zum „Bereich Truppenübungsplatzkommandantur SÜD“ des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr. Auf mehr als 35 Schießbahnen und Feuerstellungen für Infanterie, Panzertruppe und Artillerie üben Soldaten der Bundeswehr, der USA und anderer NATO-Staaten. Auf ihm ist der Einsatz von Bordkanonen, Bordmaschinenkanonen, Panzerabwehrhandwaffen, Panzerabwehrlenkflugkörpern, Handwaffen, Artillerie, Mörser, Unmanned Aerial Vehicles sowie Luft-Boden-Schießen vorgesehen." [4]
"TrÜbPl Baumholder - Angrenzende Städte sind Baumholder und Idar-Oberstein. Der Truppenübungsplatz wird von der Bundeswehr verwaltet; es finden aber auch Übungen von anderen NATO-Staaten auf dem Gelände statt. Zum Truppenübungsplatz gehören auch zwei Außenfeuerstellungen für die Artillerie in der Nähe von Eckersweiler und Reichenbach (bei Baumholder)." [5]
"Als Außenfeuerstellung wird eine Feuerstellung außerhalb eines Truppenübungsplatzes bezeichnet, von der mit Artilleriegeschützen in das Zielgelände innerhalb des eigentlichen Übungsplatzes hinein geschossen wird. Sie ist in der Regel als militärischer Bereich gekennzeichnet und entsprechend dem Zweck eingerichtet. Die Reichweite moderner Geschütze und Artillerieraketen einschließlich ihrer Sicherheitsbereiche im Zielgebiet sind so groß, dass kaum ein Truppenübungsplatz genug Fläche bietet, um Abschuss- und Einschlagort aufzunehmen.
Außenfeuerstellungen am Beispiel des Truppenübungsplatz Heuberg
Das Schießen aus Außenfeuerstellungen in das Zielgelände eines Truppenübungsplatz hinein wird normalerweise öffentlich bekanntgemacht (im Amtsblatt, durch Aushänge etc.), damit Landwirte, Jäger und andere Personen, die sich sonst im Bereich der Stellung und des Sicherheitsbereiches aufhalten könnten, diesen entsprechend meiden. Das Überschießen von Wohnsiedlungen ist in Deutschland verboten, überschossene Straßen werden für den zivilen Verkehr gesperrt." [6]